ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Abschluß des Reisevertrages
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Geschäftsbedingungen. Die Reiseanmeldung kann rechtsgültig nur schriftlich erfolgen. Für Yangla Tours wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn Sie das Buchungsformular auf dieser Seite ausgefüllt haben.

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von Euro 200,- pro Reiseteilnehmer/-in zu leisten. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Die Reiseveranstalterin kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Treten vor Antritt der Reise Leistungsänderungen auf, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, ist der/die Reiseteilnehmer/-in berechtigt, binnen 10 Tagen nach Kenntnisnahme ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
Irrtümer und Druckfehler sowie Programm- und Preisänderungen sind leider nicht immer auszuschließen. Bis zu 3 Wochen vor Reiseantritt ist Yangla Tours berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern (d.h. Wechselkurs, Steuern, Kerosin bis zu 8% Erhöhung oder Senkung). Falls eine solche Änderung 9% des Reisepreises übersteigt, ist der/die Reiseteilnehmer/-in berechtigt, binnen 10 Tagen ab Kenntnisnahme kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung.

4. Rücktritt durch den/die Kund/-in
Der/die Kund/-in kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei mir. Bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder wenn der/die Kund/-in wegen Fehlens ordnungsgemäßer Reisedokumente (Reisepass, Visum) von der Reise ausgeschlossen werden müssen, hat Yangla Tours Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei Rücktritt und Nichtantritt berechnet Yangla Tours pauschal:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
bis 2 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
Maßgebend für den Rücktrittsstichtag (und die Höhe der Rücktrittsgebühr) ist das Datum des Poststempels. Tritt der/die Reiseteilnehmer/-in die Reise ohne Abmeldung gar nicht an, ist in jedem Fall der volle Reisepreis fällig. Ist der/die Reiseteilnehmer/-in gezwungen, die Reise vorzeitig abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten. Dies gilt auch bei Verletzung oder Krankheit. Zur Vermeidung dieser Kosten empfiehlt Yangla Tours den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.
Ausgenommen von diesen Stornokosten sind die Flugkosten, hier gelten die jeweiligen Stornokosten der Fluggesellschaften, die wir 1:1 weitergeben.

 

5. Kündigungsrecht bei Ausfall der Reiseleitung (nur für Gruppenreisen)
Sollte die in der Reiseausschreibung aufgeführte Reiseleitung erkranken oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen ausfallen, bemüht sich Yangla Tours um eine Ersatzreiseleitung. Sollte niemand gefunden werden, muss die Reise ausfallen. Das in diesem Fall bereits gezahlte Geld wird zurückerstattet.

6. Haftungsbegrenzung
Yangla Tours haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bis zum dreifachen des Reisepreises, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und soweit Yangla Tours für den Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin.

Zusätzlich gelten folgende Reiseinfos/-bedingungen

 

Allgemeines
Wir möchten Sie vor Antritt Ihrer Reise auf die besonderen Gefahren von Wandern, Trekking und Jeeptouren etc. in einsamen Gebieten, Hochgebirgslandschaften oder Wüsten usw. aufmerksam machen. (Dies bitte, so wie beim Beipacktext von Medikamenten, als das Aufzeigen von allen Eventualitäten zu verstehen.) Wie in den Alpen kann es auch auf einer Reise zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Steinschlag, Hochwasser, Verletzungen, etc. Dazu kommen bei Aufenthalt in größeren Höhen die Anpassungsschwierigkeiten des menschlichen Körpers, die Belastungen des Kreislaufes durch die Höhe und durch ungewohnte Anstrengungen und Temperaturen. Nachdem Reisen mitunter in einsame Naturgebiete führen, kann es bei Unfällen manchmal länger dauern, bis Hilfe von außen kommt bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich sein.

 

 

Eigenverantwortung/Gesundheitszustand
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der TeilnehmerInnen der besonderen Gefahren. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind unsere KundInnen für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über den gesundheitlichen Zustand des/der TeilnehmerIn, bitten wir, einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung der/des KundIn. Ich möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.

 

Abenteuercharakter
Trekking-, Expeditions- oder Wanderreisen sind als »Reisen mit besonderen Risiken« im Sinne der Allgemeinen Reisebedingungen anzusehen. Der Charakter einer Trekking-, Expeditions- oder Wanderreise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung (Wetter, Straßen- und Wegezustand, behördliche Willkür, technische Gebrechen, etc.) Das betrifft insbesondere auch den Transport (Flugplanänderungen, zeitweilige Transportmängel, Fahrzeugdefekte, Tierkrankheiten, etc.). Aus diesen Gründen entstandene Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden von den VertragspartnerInnen als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Es können daraus auch keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Wir garantieren dennoch sorgfältigste Planung und eine gewissenhafte Durchführung unserer Reisen. Der Reiseveranstalter haftet, falls es entgegen diesen Grundsätzen durch unser Verschulden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen sollte. Ausgeschlossen bleibt lediglich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden. Dies gilt auch für Fremdleistungen. Die Obergrenze für Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wenn bei einem unserer Leistungsträger durch internationale Abkommen der Anspruch auf Schadenersatz beschränkt oder ausgeschlossen ist, dann gilt das bei dieser Leistung auch für uns. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen unserer TrekkingführerInnen nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen unserer TrekkingführerInnen in Fragen der richtigen Durchführung der Tour, sowie der Sicherheit der TeilnehmerInnen Folge zu leisten, ist Bestandteil des Reisevertrages. Wer diese Vertragspflicht schuldhaft verletzt, hat dem Reiseveranstalter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei Verhinderung eines/einer evtl. angegebenen BegleiterIn wird ein/eine ErsatzbegleiterIn gestellt. Dies ist kein Rücktrittsgrund. Bei den Transportmitteln darf man sich durch die zum Teil rauen Straßenbedingungen keinen Ausstattungsluxus erwarten. Für Schäden am Gepäck wird nicht gehaftet.

 

Unerwartete Ereignisse
Auf unerwartete Ereignisse, Naturereignisse, politische Unruhen, etc. und daraus resultierende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss und es besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für den Fall, dass durch solche Ereignisse zusätzliche Kosten entstehen, wird vereinbart, dass sich der Reisepreis um diese Kosten erhöht. Auch wenn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Verfügung oder aus anderen Gründen Zusatzkosten entstehen (z.B. zusätzliche Flug-, Aufenthalts-, Hotel- bzw. Überführungskosten), so gehen diese zu Lasten des/der ReiseteilnehmerIn. Es kann in Einzelfällen (z.B. bei Routenänderungen oder durch Engpässe) bei den Übernachtungen zu Unterbringung in Mehrbettzimmern, anstelle von angegebenen 2-Bett- oder Einzelzimmern kommen. Es besteht aus diesem Umstand kein Rücktritts- und kein Gewährleistungsanspruch.

 

Routenänderungen bzw. -verschiebungen
Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie bei unseren Reisen KEIN Standardprodukt »von der Stange« kaufen und es aus verschiedensten Gründen zu Änderungen des Reiseverlaufs kommen kann. Sämtliche Leistungszusagen sind so zu verstehen, dass Leistungsänderungen durch Routenänderungen bzw. -verschiebungen aus triftigen Gründen (z.B. Wetterverschlechterung, Änderung der Straßen- und Wegeverhältnisse, unvorhersehbare Schwäche oder Erkrankung von Gruppenmitgliedern, notwendige Reparatur von Fahrzeugen, behördliche Willkür, usw.) vorkommen können und kein Anlass für Gewährleistungsansprüche sind. Das Erreichen eines bestimmten Zieles ist nicht Gegenstand des Reisevertrages.

 

Gehzeitangaben
Unsere Einschätzung des Tourencharakters bezieht sich auf durchschnittliche Bedingungen. Die tatsächliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Gehtempo und den örtlichen Verhältnissen. Schwankungen nach oben oder unten sind möglich. Aus abweichenden Gehzeiten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.

 

Reise-Versicherung
Ein Reiseversicherungsschutz ist im Reisepreis nicht inkludiert, wir möchten sie jedoch in jedem Fall dringendst empfehlen. Dies gilt in Besonderem für Wander-, Expeditions- und Trekkingreisen.

 

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist für beide Seiten Traunstein.

Hier finden Sie die AGB/ARB als PDF